BF17 Führerschein – Begleitetes Fahren mit 17

Führerschein mit 17? Klar, geht! Bei uns kannst du schon mit 16 Jahren deine Ausbildung für den BF17 Führerschein starten, die theoretische und praktische Prüfung ablegen und pünktlich an deinem 17. Geburtstag losfahren!

Mit dem BF17 Führerschein sammelst du bereits vor dem „normalen“ Führerschein wertvolle Fahrerfahrung im echten Straßenverkehr – immer an der Seite einer erfahrenen Begleitperson. So wirst du sicherer, selbstbewusster und bestens vorbereitet. Und das Beste: Mit 18 bekommst du automatisch deinen Führerschein Klasse Bohne weitere Prüfungen oder Zusatzkosten!

Voraussetzungen für die Begleitperson

Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du mit deinem BF17 Führerschein nur in Begleitung fahren. Das bedeutet aber nicht, dass du eingeschränkt bist – im Gegenteil! Du kannst eine oder mehrere Begleitpersonen eintragen lassen, die dich auf deinem Weg zur sicheren Fahrerin oder zum/zur sicheren Fahrer*in unterstützen. Falls es sich nicht um einen Erziehungsberechtigten handelt, brauchst du einfach nur deren Zustimmung.

Die Begleitperson muss

  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • seit 5 Jahren den Führerschein Klasse B besitzen
  • maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen haben
  • in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen werden

Die wichtigsten Infos.

  • Du fährst immer mit einer Begleitperson.
  • Du darfst Kraftfahrzeuge bis 3,5 t fahren – Motorräder zählen nicht dazu.
  • Mit drin: die Führerscheinklassen AM und L.
  • Fahrzeuge aus AM und L darfst du auch alleine fahren.
  • Deinen Führerschein mit 17 kannst du nur in Deutschland nutzen.

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